(31-07-2017, 09:40)Austriake schrieb: Scheidungsfolgenvereinbarung ist der gesuchte BegriffMeinem Gefühl nach grenzt sich das wie folgt ab:
Privatvereinbahrung: Für eher unbedeutenden Sachverhalten, bei denen keine unten stehende Form vom Gesetzgeber gefordert ist.
In der Ehe: Ehevertrag
In der Trennungszeit: Scheidungsfolgenvereinbahrung
In der Scheidungsverhandlung: Gerichtlich protokollierter Vergleich
(31-07-2017, 09:42)p__ schrieb:Speziell beim Thema Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt könnte ich mir vor stellen das das eine Rolle spielt ab wann das gefordert wird. Oder kann beides (beliebig lang) rückwirkend gefordert werden ?(31-07-2017, 09:11)Ernesto45 schrieb: Gibt es da irgend welche Dinge bei denen es eine Rolle spielt ob ich diese noch diesen Monat an gehe oder erst im nächsten Monat ?Nein, es gibt nichts Dringendes, das dir endgültig entgeht wenn der Kalendermonat wechselt.
(31-07-2017, 09:42)p__ schrieb: So richtig gerichtsfest ist das ohnehin nicht, schadet aber auch nicht. (Haushaltskramaufteilungsvereinbahrung)Jede Salamischeibenvereinbahrung belegt belegt einem Gericht den Willen und die Kommunikationsfähigkeit der Kundschaft, auch reduziert das und reduziert eine solche den Willensfindungs und Regelungsaufwand des Gerichtes. Man soll ja immer nett zu den Gerichten sein. Die wollen auch früh nach hause.