31-07-2017, 10:42
(31-07-2017, 10:14)Ernesto45 schrieb: In der Scheidungsverhandlung: Gerichtlich protokollierter Vergleich
Ein paar Hinweise zum Verständnis:
Es wird nur dann geschieden, wenn diese Dinge geregelt sind: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Wenn das nicht geregelt ist, gibt es auch keine Scheidung - das ist zumindest der Normalfall. Ausnahmen gibts natürlich immer.
Deswegen wird auch in aller Regel eine Scheidung als Verbund beantragt - der Verbund von Scheidung, Zugewinn, Versorgung. Damit man nicht zu jedem einzelnen Thema eine gesonderte juristische Auseinandersetzung führen muss.
Zum Vergleich: bei den Anwälten äußerst beliebt, weil es für einen Vergleich die höchste Vergütung gibt. Wichtig dabei: ein Vergleich lässt sich später nicht mehr revidieren. Juristisch ist das so, dass ein Vergleich eine freiwillige Vereinbarung zweier Parteien darstellt - und eine freiwillige Vereinbarung kann nicht von einem Gericht aufgehoben werden. So zumindest das Prinzip - wobei auch hier gilt: Ausnahmen gibts natürlich immer.
Wenn man also später feststellt, dass man mit dem Vergleich über den Tisch gezogen wurde - das wars dann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1