Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#80
_P, Dein Tip war gut und wie immer hilfreich.
Der Notanwalt wurde nicht bestellt, da ich einen gefunden hatte, der bei Gericht erstmal ein paar Dinge geklärt hat. Meine Anträge wurden erstmal ignoriert, da das Gericht einen Bock geschossen hat. Aber egal...

So, nun habe ich einen weiteren Termin bekommen, der über das Geburtsdatum des ersten Kindes liegt.
Sind das dann nicht zwei unterschiedliche Verfahren oder, könnte man diese nicht gleich zusammen verhandeln?
Tritt dann meine Ex als Gegenseite auf (weil den ursprünglichen Antrag stellte ich ja, als KM noch Geldeintreiber war) oder gaht das dann Nahtlos auf das Kind über....?
Hat wer hier schon Erfahrungen sammeln können?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 01-08-2017, 14:18

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