(25-07-2017, 10:49)Nachtwanderer schrieb: Deutsche Rentenversicherung auszahlen? Wie soll dass denn gehen?"Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.
Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn
- keine Versicherungspflicht mehr besteht,
- nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
- seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.d..._node.html
PS. Es werden wohl nur die selbst eingezahlten AN Beiträge und nicht die AG Beiträge erstattet. D.h. die staatliche Rentenversicherung macht bei jedem der sich die AN Beiträge bei dauerhaften Wegzug ins Ausland erstatten läßt um die 50% Plus, weil der AG wohl die Beiträge laut Hörensagen nicht bei der Gelegenheit erstattet bekommt. Also scheinbar auch hier, die übliche Umverteilung vom Leistungsträger zu den die das Gegenteil davon sind.