08-08-2017, 13:23
Manche Richter wagen es, mit dem Zeigefinger zu winken. Aber am entscheidenden Punkt passiert gar nichts: Was, wenn die Mutter einfach weiter sabotiert? Sorgerechtsentzug wegen Bindungsintoleranz? Zeig mir die Beschlüsse...
Und auch das wäre noch zu wenig, schliesslich wäre das nur eine Reaktion, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Richtig wäre, das ganz an den Anfang zu setzen, nicht erst nach Monaten und Jahren Vergiftung des Kindes. Wer sich daran gemacht hat, das Kindeswohl zu zerstören, darf nicht über das Kind bestimmen. Sofort.
Was die Rechtspflege stattdessen macht: Sie ignoriert den besorgten Anrufer, der eben meldet, dass da jemand nachts mit Glasschneider, Handschuhen, Sturmhaube ein Fenster aufgeschnitten hat und ins Erdgeschoss eingesteigen ist. "Woher wissen sie denn, dass das ein Einbrecher ist? Könnte doch auch der Glaser sein, der Überstunden macht. Schliesslich ist doch noch gar nichts gestohlen? Und haben sie überhaupt gesunde Augen? Vielleicht wars ein Vorhang, der sich im Wind bewegte? Tut uns leid, da sie uns hier mit sinnlosen Anrufen belästigen müssen wir ihnen einen Kostenbescheid in Höhe von 5000 EUR ausstellen. Wiederhöhrn".
Landet der Klau beim Hehler, kriegt der einen eindringlichen Brief: "Sie wissen doch, dass man nicht mit gestohlenem Gut handelt! Gehen sie in sich, sonst passiert noch was! Denken sie an den armen ehemaligen Besitzer!"
Und auch das wäre noch zu wenig, schliesslich wäre das nur eine Reaktion, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Richtig wäre, das ganz an den Anfang zu setzen, nicht erst nach Monaten und Jahren Vergiftung des Kindes. Wer sich daran gemacht hat, das Kindeswohl zu zerstören, darf nicht über das Kind bestimmen. Sofort.
Was die Rechtspflege stattdessen macht: Sie ignoriert den besorgten Anrufer, der eben meldet, dass da jemand nachts mit Glasschneider, Handschuhen, Sturmhaube ein Fenster aufgeschnitten hat und ins Erdgeschoss eingesteigen ist. "Woher wissen sie denn, dass das ein Einbrecher ist? Könnte doch auch der Glaser sein, der Überstunden macht. Schliesslich ist doch noch gar nichts gestohlen? Und haben sie überhaupt gesunde Augen? Vielleicht wars ein Vorhang, der sich im Wind bewegte? Tut uns leid, da sie uns hier mit sinnlosen Anrufen belästigen müssen wir ihnen einen Kostenbescheid in Höhe von 5000 EUR ausstellen. Wiederhöhrn".
Landet der Klau beim Hehler, kriegt der einen eindringlichen Brief: "Sie wissen doch, dass man nicht mit gestohlenem Gut handelt! Gehen sie in sich, sonst passiert noch was! Denken sie an den armen ehemaligen Besitzer!"