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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#23
(08-08-2017, 13:48)Flo schrieb: Nur habe ich keine Kraft mehr mich gegen die Mutter zu stellen.

Mit den vielen Möglichkeiten meinte ich nicht deine Möglichkeiten nach dem Verfahren jetzt, sondern die Möglichkeiten, die die Typen hätten, die sich die alle familiäre unter den Nagel gerissen haben - das Rechtswesen. ich wüssten nicht, dass es dort ein Verbot gibt, das Kindeswohl korrekt zu definieren. Wenn das sogar (!) ein paar Sozpäds schaffen....

Deine Möglichkeiten vor Gericht sind jetzt beendet. Du hast einem Umgangsausschluss zugestimmt. Das ist fast immer ein endgültiger Zustand. Zahlen würde dafür nichts mehr. Keinen Cent.
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