08-08-2017, 20:23
Mit Schulden beendet man einen Schaden am Kindeswohl nicht. Aber indem der Täterin die Macht über das Kind entzogen wird. Sorgerecht gibts nur bei Bindungstoleranz. Keine Bindungstoleranz, kein Sorgerecht. Damit wäre auch das ABR weg. Gibt das Recht schon lange her, §1671 BGB und §1687 BGB. Sorge oder Teile davon kann entzogen werden, wenn ..."zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht."