09-08-2017, 13:36
Zitat:Ganz ehrlich aber wenn ich als Vater eh schon entsorgt bin und zus. im Rentenbezug stehe - somit keine Sorge haben muss, dass ich meine Arbeitsstelle verliere -, dann geh ich doch lieber auf Staatskosten in Haft und verursache so wenigstens noch Kosten.
Das wird man nicht zulassen...Ich habe das Gefühl das so mancher Richter sich die Urteile zum §170StGB der OLG (Hamm, Brandenburg, Oldenburg usw.) nicht durchlesen.
@BTE
Wo sind die Berechnungen in deiner Anklageschrift ?