22-07-2009, 20:57
(22-07-2009, 20:01)Max schrieb:Wenn es zur Klage kommen sollte, dann klagt in der Tat das Kind!(22-07-2009, 19:56)Vater schrieb: Aber welches KIND möchte wirklich seinen Papi verklagen ?Das geht das Kind nix an!
Es wird halt nur von UHN (Unterhalts-Nehmerin) bzw. Beistand vertreten.
(22-07-2009, 17:29)vorsichtiger schrieb:Mit dem Leiter der Behörde, dem zuständigen (Ober)Bürgermeister oder Landrat schon.
MAN KOMMUNIZIERT NIEMALS NIE NICHT SELBER MIT DEM JUGENDAMT !