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Frage zum Jugendamt
#7
(22-07-2009, 20:01)Max schrieb:
(22-07-2009, 19:56)Vater schrieb: Aber welches KIND möchte wirklich seinen Papi verklagen ?
Das geht das Kind nix an!
Wenn es zur Klage kommen sollte, dann klagt in der Tat das Kind!
Es wird halt nur von UHN (Unterhalts-Nehmerin) bzw. Beistand vertreten.
(22-07-2009, 17:29)vorsichtiger schrieb:
MAN KOMMUNIZIERT NIEMALS NIE NICHT SELBER MIT DEM JUGENDAMT !
Mit dem Leiter der Behörde, dem zuständigen (Ober)Bürgermeister oder Landrat schon. Big Grin
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Frage zum Jugendamt - von Vater - 22-07-2009, 16:51
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