22-07-2009, 23:44
(22-07-2009, 19:16)vorsichtiger schrieb: Du bist zahlungsfähig.Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Zahlungsfähigkeit direkt mit der Motivation zusammnhängt. Und die bricht ganz schnell zusammen, wenn die Unterhaltshöhe ausufernde Massstäbe annimmt. Natürlich ist mir klar, dass so ein Richterlein mit seinem Gehirnfurunzel den Zusammenhang nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es für einen Unterhaltsschuldner, wie mich, eigentlich das beste, abzuwarten, bis der Berg sich aufgetürmt hat - 4200 EUR * 12 Monate * 10 Jahre ist ungefähr eine halbe mio EUR - danach lohnt sich die Insolvenz wenigstens und die Verflossene kann sich mit ihrem Titel den Allerwertesten abwischen.
Ich finde das englische Modell sehr interessant und werde mich diesbzgl. noch genauer informieren, sobald ich die SSchweiz dann geregelt oder fluchtartig verlassen muss.
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