(16-08-2017, 12:23)Flusen schrieb: mir ging es jetzt erstmal in erster Linie darum ob sie grundsätzlich BAföG beantragen muss
Ja, muß sie!
Sie muß außerdem den Bescheid, den sie bekommt, auf Fehler kontrollieren und bei erkennbaren Fehlern, die sich evt. zu Deinen Ungunsten auswirken können, gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Das ist ihr zuzumuten (habe ich gerade durch ).
Simon II