Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert
#4
Merkwürdiger Notar, der das so beurkundet. Normalerweise klärt man das vorher und macht keinen Vertrag, an dem Dritte mitwirken müssen, aber noch gar nicht gefragt worden sind. Natürlich macht er noch eine weitere Beurkundung, wenn Du wieder mit der Ex erscheinst. Dann kann er wieder kassieren.

Ich sehe das wie Che. Den Stand so lassen, wie er ist. Die Bedingung wird irgendwann mal erfüllt sein. Solltest Du das Haus mal verkaufen wollen, stellst Du die Bedingungen mit dem Kaufpreis her. Dann wird die Auflassung Zug um Zug mit der neuen ersetzt. Am besten nicht als großes Problem erscheinen lassen, weil das den Preis drückt.

Die Plage ist nicht die Bank sondern Eure schlechte Vorbereitung.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von karlma - 24-08-2017, 12:06
RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von so2501 - 17-06-2019, 03:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW? DK2003 2 3.134 26-04-2018, 07:37
Letzter Beitrag: united

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste