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Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert
#5
Ein bisschen ist Deine Schilderung noch unklar, und ich hoffe für Dich, dass sich das noch klären lässt.

Die Übertragung eines Hausanteils sollte immer einher gehen, mit der vorherigen Schuldhaftentlassung desjenigen, der den Anteil des Hauses dem Anderen überlässt.

Ohne Schuldhaftentlassung, keine Übertragung. Denn würde man vorher übertragen, und dann scheitert es an der Schuldhaftentlassung, ist ja derjenige, der nun den Hausanteil nicht mehr hat, immernoch im Rahmen des Darlehens in der Haftung (gesamtschuldnerische Haftung) obwohl er den Gegenwert (Hausanteil) nicht mehr besitzt.

Es gibt viele Männer, die jahrelang Häuser bezahlt haben, die ihnen nicht mehr sind.

Das weiß aber normalerweise ein Notar und die notarielle Urkunde ist auch von Beiden zu unterzeichnen!

Wenn also nun die Schuldhaftentlassung nicht genehmigt wurde, was ohne weiteres geschehen kann, wenn die Bank sagt, dass Deine Bonität nicht ausreicht für eine alleinige Übernahme des Darlehensvertrages, dann wäre nun mit dem Notar zu klären, dass die Vereinbarung erst einmal dadurch nichtig wird, da die Voraussetzungen für die Übertragung des Hausanteils nicht mehr gegeben sind. Eigentlich müsste dies die notarielle Vereinbarung auch hergeben.

Somit verbleibt es dann erst einmal beim alten Status Quo. Das hat aber immer Nachteile für den, der das Haus nicht mehr bewohnt und auch nichts damit zu tun haben will.
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RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von Nappo - 25-08-2017, 11:48
RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von so2501 - 17-06-2019, 03:46

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