Jetzt mal eine Frage mit vertauschten Rollen:
die Tochter meiner Lebensgefährtin benötigt Unterhalt während ihres Studiums.
Die Fakten:
ihr Vater hat KU bezahlt von ihrem 7. Lebensjahr an bis zu ihrer Volljährigkeit im März 2016, 141% DDT. Seit der Volljährigkeit haben die beiden sich aussergerichtlich geeinigt auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 400.- € (die KM zahlt ebenfalls, mtl. 36.- € gem. ihrem Einkommen, plus Naturalunterhalt, de facto alles: Wohnung, Lebensmittel, Auto, sonstiges, da Tochter noch bei ihr wohnt).
Im Mai 2017 hat das Mädchen sein Abitur gemacht. Seit August ist sie auf einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts macht sie keinen Unetrhalt geltend, da der Lebensunterhalt vom Träger des FSJ getragen wird. Nach Rückkehr aus dem Ausland im August 2018 will das Mädchen studieren, ein Studiengang mit zehn Semestern Regelstudienzeit. Studienplatz hat sie, alles geregelt.
Für den Unterhalt während des Studiums hat sie 1. ein BAFÖG-Antrag soll gestellt werden (ist vorbereitet, es fehlen die Angaben des KV) 2. einen Antrag auf Stipendium bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gestellt, ist in Bearbeitung 3. Kindergeld 4. Ausbildungsunterhalt von den Eltern. Die KM wird aufgrund ihres gestiegenen Einkommens mit ca. 230.- € Zahlbetrag dabei sein, der Rest wird der Kindsvater beizusteuern haben.
Der Kindsvater zickt nun herum, nicht zuletzt unter dem Einfluss seiner Next, und
1. verweigert Auskunft bzw. Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse
2. die Mutter des KV, also die Oma des Mädchens, ist im Dezember 2016 verstorben und hat via Kindsvater einen grösseren Geldbetrag ihrer Enkeltochter vermacht. Der Kindsvater verweigert jegliche Auskunft darüber.
3. der Kindsvater verlangt, vor Auskunft und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse, einen detaillierten Finanzplan von seiner Tochter - wie sich ihre Einkünfte während des Studiums zusammensetzen etc. pp.
Dabei ist es doch eigentlich andersrum - die Höhe von BAFÖG und Stipendium sind doch auch abhängig von seinem Einkommen resp. seinem Unterhalts-Zahlbetrag, oder irren wir uns? Demnach kann doch eine seriöse Finanzplanung erst dann erstellt werden, wenn über BAFÖG und Stipendium entschieden wurde - diese Entscheidungen werden aber doch erst dann getroffen, wenn das Einkommen des KV bekannt ist, oder?
Über die Höhe des Ausbildungsunterhalts zu streiten hat das Mädchen keine Lust mehr, sie neigt zur gerichtlichen Klärung - vor allem, weil Mrs. Next kräftig mit herumrührt in der Sache.
Bitte um kompetenten Rat, wie vorzugehen ist.
die Tochter meiner Lebensgefährtin benötigt Unterhalt während ihres Studiums.
Die Fakten:
ihr Vater hat KU bezahlt von ihrem 7. Lebensjahr an bis zu ihrer Volljährigkeit im März 2016, 141% DDT. Seit der Volljährigkeit haben die beiden sich aussergerichtlich geeinigt auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 400.- € (die KM zahlt ebenfalls, mtl. 36.- € gem. ihrem Einkommen, plus Naturalunterhalt, de facto alles: Wohnung, Lebensmittel, Auto, sonstiges, da Tochter noch bei ihr wohnt).
Im Mai 2017 hat das Mädchen sein Abitur gemacht. Seit August ist sie auf einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts macht sie keinen Unetrhalt geltend, da der Lebensunterhalt vom Träger des FSJ getragen wird. Nach Rückkehr aus dem Ausland im August 2018 will das Mädchen studieren, ein Studiengang mit zehn Semestern Regelstudienzeit. Studienplatz hat sie, alles geregelt.
Für den Unterhalt während des Studiums hat sie 1. ein BAFÖG-Antrag soll gestellt werden (ist vorbereitet, es fehlen die Angaben des KV) 2. einen Antrag auf Stipendium bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gestellt, ist in Bearbeitung 3. Kindergeld 4. Ausbildungsunterhalt von den Eltern. Die KM wird aufgrund ihres gestiegenen Einkommens mit ca. 230.- € Zahlbetrag dabei sein, der Rest wird der Kindsvater beizusteuern haben.
Der Kindsvater zickt nun herum, nicht zuletzt unter dem Einfluss seiner Next, und
1. verweigert Auskunft bzw. Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse
2. die Mutter des KV, also die Oma des Mädchens, ist im Dezember 2016 verstorben und hat via Kindsvater einen grösseren Geldbetrag ihrer Enkeltochter vermacht. Der Kindsvater verweigert jegliche Auskunft darüber.
3. der Kindsvater verlangt, vor Auskunft und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse, einen detaillierten Finanzplan von seiner Tochter - wie sich ihre Einkünfte während des Studiums zusammensetzen etc. pp.
Dabei ist es doch eigentlich andersrum - die Höhe von BAFÖG und Stipendium sind doch auch abhängig von seinem Einkommen resp. seinem Unterhalts-Zahlbetrag, oder irren wir uns? Demnach kann doch eine seriöse Finanzplanung erst dann erstellt werden, wenn über BAFÖG und Stipendium entschieden wurde - diese Entscheidungen werden aber doch erst dann getroffen, wenn das Einkommen des KV bekannt ist, oder?
Über die Höhe des Ausbildungsunterhalts zu streiten hat das Mädchen keine Lust mehr, sie neigt zur gerichtlichen Klärung - vor allem, weil Mrs. Next kräftig mit herumrührt in der Sache.
Bitte um kompetenten Rat, wie vorzugehen ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1