(27-08-2017, 10:13)Austriake schrieb: 1. verweigert Auskunft bzw. Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse
Zu dieser Auskunft ist er verpflichtet.
Meines Wissens nach ist es sogar so, daß das Bafög-Amt die Auskunft einklagen kann. Da sollte sich Deine Stieftochter mal direkt beim Amt erkundigen.
(27-08-2017, 10:13)Austriake schrieb: 2. die Mutter des KV, also die Oma des Mädchens, ist im Dezember 2016 verstorben und hat via Kindsvater einen grösseren Geldbetrag ihrer Enkeltochter vermacht. Der Kindsvater verweigert jegliche Auskunft darüber.
Woher weiß sie das? Kann es nicht nur Wunschdenken sein?
(27-08-2017, 10:13)Austriake schrieb: 3. der Kindsvater verlangt, vor Auskunft und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse, einen detaillierten Finanzplan von seiner Tochter - wie sich ihre Einkünfte während des Studiums zusammensetzen etc. pp.
Sagen wir so:
Das würde ich als erzieherische Maßnahme werten, damit sich seine Tochter Gedanken darüber macht, was das Studium kostet und wie es finanziert werden könnte.
Finde ich persönlich eine gute Idee!
In dieser Aufstellung kann dann z.B. stehen "Unterstützung durch Papa: 400 EUR/Monat")
Simon II