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Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert
#6
Danke für die Antworten. Klar könnte ich das so stehenlassen, bis zum ZBE. Abgesichert bin ich durch die Vormerkung.
Die Bank hatte sich zuvor flexibel gezeigt, was Änderungen betraf. Daher habe ich hier kein Hindernis kommen sehen, zumal für eine weitere Immobilie die Schuldhaftentlassung (andere Bank mit drei Buchstaben) erfolgte. Wenn ich mich da mit allen möglichen Eventualitäten im Notarvertrag beschäftigt hätte, wäre das heute noch nicht beurkundet. Die neue WKR vom März 2017 war wohl der Grund für die Versagung. Problem war auch, daß die Bearbeitung nun beim 14. SB am 4. Standort ist und die SB sich teilweise nicht mal untereinander kennen.
Mein Ziel ist die Ex aus dem Vertrag zu entlassen, zumal ich sonst immer bei Änderungen am Vertrag um Unterschrift bitten müßte. Ich werde mir daher den Weg des Widerrufes aufgrund fehlerhafter WBR näher anschauen und mich nach einer alternativen Finanzierung umsehen. Vom Notar wird nichts kommen, da der sein Geld schon von beiden Vertragsparteien kassiert hat.
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RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von Asltaw - 27-08-2017, 22:53
RE: Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert - von so2501 - 17-06-2019, 03:46

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