28-08-2017, 10:56
(28-08-2017, 10:24)hans2000 schrieb: Untreue muss erst mal bewiesen werden, es gilt die Unschuldsvermutung.
Ja klar. Da wird ein Erbe vorgeladen zur Testamentseröffnung, erfährt dort dass er den Verkaufswert der einen Eigentumswohnung behalten darf, den Verkaufswert der zweiten Eigentumswohnung an seine Kinder auszukehren hat.
Und das vergisst er dann einfach so. Und ist damit unschuldig?
Bibel, Jesus Sirach 8.1