28-08-2017, 11:30
(28-08-2017, 08:11)Besolder schrieb: Weiterhin schreiben sie, weil ich nur noch einem Kind, bisher 2, verpflichtet sei, würde sich automatisch der Unterhalt um eine Stufe erhöhen. Ist das so richtig?
Wenn es sonst niemand gibt (z.B. du eine neue Frau mit wenig Einkommen geheiratet hast), kann der Unterhalt eine Stufe höher werden. Ob das so ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Zahlen und Situation nicht sagen. Auch nicht, ob die Rechnung des Anwalts/Jugendamts plausibel ist.
Einen Titel wirst du unterzeichnen müssen. Da musst du eine Befristung ergänzen. Der Titel darf maximal bis zum 18. Geburtstag des Kindes gültig sein. Oder das Datum der Beendigung des sozialen Jahrs der Tochter 1. Hinsichtlich der Befristung gibts kein Problem, wenn das Jugendamt vor Gericht geht. Einem Antrag von dir auf Befristung bis 18 wird sicherlich stattgegeben. Strittig bleibt wohl die Unterhaltshöhe.