28-08-2017, 11:51
(28-08-2017, 08:10)Austriake schrieb: Zudem: wenn der KV freiwillig 400.- € (zum Beispiel) anbietet, dann beträgt seine Verpflichtung mindestens das Doppelte.
Na und?
Und wenn er 1000 EUR zu zahlen hätte: Selbst wenn ich es könnte, würde ich diese Summe meinem Kind im Normalfall NICHT zahlen!
Und zwar aus erzieherischen Gründen, denn das Kind muß lernen, unter schwierigen Umständen mit wenig Geld zurechtzukommen!
Mein Fazit: Wenn der Vater freiwillig 400 EUR/Monat zahlt, sollte Dein Stieftochter es dabei belassen. Jede ernsthafte Streit um diesen Unterhalt belastet sie und hält sie von einem zügigen Studium ab.
Das Erbschaftsproblem sehe ich als ein viel größeres Problem an.
Simon II