28-08-2017, 17:45
Wenn Du cool bleibst, hast Du gute Chancen, dass aus der Sache für Deine Tochter eine Nullnummer wird.
Ich habe den Hinweis vermisst, dass auch das Kindergeld angerechnet wird.
Zusätzlich natürlich das BaföG, was ja geklärt und beantragt ist. Es ist der Ex sehr zu empfehlen, hier wahrheitsgetreue Angaben über ihre eigenen Auskünfte gemacht zu haben.
Am Anfang des Threads stand ja ein Hinweis auf ein Schreiben des JA wegen der Beistandschaft. Das alleine war für sich gesehen, schon ganz schön frech, ist aber ja erledigt. Beistandschaft fällt weg, wenn das Kind 18 ist.
Grundsätzlich gilt für Dich: Keinen müden Heller, so lange nicht alle Auskünfte vorliegen und zwar erschöpfend, neben dem Bewilligungsbescheid bezügl. des BaföG, weil sonst auch kein Unterhalt festgelegt werden kann. Wem das nicht passt, der soll klagen und kann es sich dann vom Richter erklären lassen.
Dein Anwalt erscheint mir nicht so, als sei er Deiner Sache sonderlich zugetan.
Ich habe den Hinweis vermisst, dass auch das Kindergeld angerechnet wird.
Zusätzlich natürlich das BaföG, was ja geklärt und beantragt ist. Es ist der Ex sehr zu empfehlen, hier wahrheitsgetreue Angaben über ihre eigenen Auskünfte gemacht zu haben.
Am Anfang des Threads stand ja ein Hinweis auf ein Schreiben des JA wegen der Beistandschaft. Das alleine war für sich gesehen, schon ganz schön frech, ist aber ja erledigt. Beistandschaft fällt weg, wenn das Kind 18 ist.
Grundsätzlich gilt für Dich: Keinen müden Heller, so lange nicht alle Auskünfte vorliegen und zwar erschöpfend, neben dem Bewilligungsbescheid bezügl. des BaföG, weil sonst auch kein Unterhalt festgelegt werden kann. Wem das nicht passt, der soll klagen und kann es sich dann vom Richter erklären lassen.
Dein Anwalt erscheint mir nicht so, als sei er Deiner Sache sonderlich zugetan.