(28-08-2017, 17:45)Nappo schrieb: neben dem Bewilligungsbescheid bezügl. des BaföG,
Hier ist es ganz wichtig, daß der Bescheid zeitnah Dir vorliegt (die Einspruchsfrist Deiner Tochter - und nur sie kann Einspruch erheben! - beträgt nur vier (!) Wochen), damit Du ihn durch eine in dieser Hinsicht KOMPETENTE Person überprüfen lassen kannst!
Nach meiner Erfahrung rechnen Bafög-Ämter gerne falsch und praktisch IMMER zu Ungunsten des Vaters!
Beispiel für einen gravierenden Berechnungsfehler, der mir gar nicht aufgefallen war:
Erst der Hinweis eines Bekannten, der häufig mit Bafög-Anträgen zu tun hat, hat mir gezeigt, daß bei der Berechnung des Bafög-Anspruchs meines mittleren Kindes der von mir an das ihm gegenüber bevorrechtigte jüngere Kind zu zahlende KU überhaupt nicht berücksichtigt worden ist!
Simon II