(29-08-2017, 13:33)Besolder schrieb: Vielen Dank für Eure Meinungen und Beiträge!
Ich gehe mal davon aus, das wenn ich einen notariellen Titel mit dem erhöhten Unterhaltsbetrag abgebe, dies nur mache wenn ich den alten, originalen noch gültigen ausgehändigt bekomme???
Ich werde den erhöhten Titel machen um Ruhr in die Sache zu bekommen. In gut einem Jahr wird das Kind 18 und dann ist eh alles hinfällig. Mit ihr kann man vernünftig reden und regeln.
VORSICHT!
Einen neuen Titel gibt es NUR, wenn gleichzeitig der alte Titel herausgerückt oder schriftlich von der Gegenseite für ungültig erklärt wird!
Sonst gilt:
Du hast ZWEI gültige Titel gegen Dich, denn die Gegenseite ist MITNICHTEN verpflichtet, den alten Titel herauszurücken!
Simon II