07-09-2017, 15:34
Natürlich wird Bafögamt und Kind auf Privilegierung pochen. Ist ja logisch dass die an Geld von dir interessiert sind, dürfen sie. Das heisst aber nicht, dass sie es tatsächlich ist. Wenn der Ansicht bist, sie wäre es nicht und deshalb auch kein Unterhalt fliesst, dann zahl auch nichts. Die Gegenseite hat dann die Wahl das zu akzpetieren oder zu klagen. Dann entscheidet ein Richter. Wenn du gute Argumente für deine Ansicht hast, wird die vor Gericht bestätigt und du zahlst nichts.