11-09-2017, 09:31
Eine Schwerbehinderung solltest du selbstverständlich auch in Unterhaltsstreitigkeiten anbringen. Aber pauschal geht das nicht, nach dem Motto "50% schwerbehindert beutet zwei Stufen weniger in der Düsseldorfer Tabelle". Das muss immer konkret belegt werden. Zum Beispiel wenn von dir mehr Arbeit gefordert wird, um mehr zu verdienen. Kannst du nicht, weil du das körperlich nicht schaffst. Oder auch wenn du wengen Schwerbehinderung besondere unumgängliche Zusatzausgaben belegen kannst, was den Selbstbehalt erhöht. Oder deswegen erhöhte Wohnkosten hast. Zum Beispiel, weil du in teurer Arbeitsnähe wohnen musst weil du kein Auto fahren kannst.
Eine Herunterstufung ist damit noch am leichtesten zu erreichen, die Akzeptanz eines Mangelfalls leider weniger.
Eine Herunterstufung ist damit noch am leichtesten zu erreichen, die Akzeptanz eines Mangelfalls leider weniger.