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Beistandschaft, wie damit umgehen
#15
(16-09-2017, 13:41)Asltaw schrieb: Die ist noch erweitert mit dem Satz aus der FAQ zum Jugendamt.  "Ich unterzeichne vorliegenden Titel nicht freiwillig, sondern aufgrund von einer erpresserisch geäusserten Forderung des Jugendamtes, veranlasst von Frau XY, andernfalls würde ich sofort vor Gericht gebracht"

Na, das wird kein Notar beurkunden. Kannst du bleiben lassen. Im besten Falle heiße Luft ohne Aussagewert. Im schlimmsten Falle (wenn öffentlich mit Namensnennung verbreitet) eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 28-08-2017, 11:30
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 10-09-2017, 22:23
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von p__ - 11-09-2017, 09:31
RE: Beistandschaft, wie damit umgehen - von sorglos - 16-09-2017, 23:14

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