29-09-2017, 20:30
Nachehelicher Unterhalt ist Gott sei Dank in einem anderen Verfahren geregelt worden, beide verzichten darauf.
"Viel wichtiger ist eine konkrete Umgangsregelung. Auch dadurch ist dein Betreuungsanteil ganz genau quantifizierbar festgelegt."
Als Teil des Scheidungsantrags oder in einem gesonderten Verfahren? Wie gesagt, möchte ich die Scheidung nicht damit verkomplizieren, da wenn es als Scheidungsfolgesache über die Scheidung läuft, dies einen zweiten (gegnerischen) Anwalt erfordert.
Oder meinst du rein informativ den Umgang beschreiben (in dem Abschnitt, wo die Kinder beschrieben werden), anstatt mit pauschaler Prozent-Angabe?
"Viel wichtiger ist eine konkrete Umgangsregelung. Auch dadurch ist dein Betreuungsanteil ganz genau quantifizierbar festgelegt."
Als Teil des Scheidungsantrags oder in einem gesonderten Verfahren? Wie gesagt, möchte ich die Scheidung nicht damit verkomplizieren, da wenn es als Scheidungsfolgesache über die Scheidung läuft, dies einen zweiten (gegnerischen) Anwalt erfordert.
Oder meinst du rein informativ den Umgang beschreiben (in dem Abschnitt, wo die Kinder beschrieben werden), anstatt mit pauschaler Prozent-Angabe?