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Unterhaltshöhe änderbar?
#1
Hallo Leute, ich habe heute erstmals ein Schreiben über rückständige Unterhaltszahlungen bekommen, wo ich auch gleichzeitig gebeten wurde mein Einkommen zu entblößen, also mein ALG II. Mehr habe ich nicht. Es handelt sich um eine monatliche Summe von mindestens (steht so da) 175€ die ich zahlen soll und dazu habe ich folgende Fragen:

- im Schreiben steht mindestens 175€. Diese Summe wurde vor meiner Bekanntmachung von ALGII festgesetzt. wenn ich da morgen jetzt hingehe und denen melde, dass ich ALG II beziehe, könnte ich die Summe herabsetzen lassen?

- Wie sind die auf 175€ gekommen, wenn die keine Ahnung haben wie viel Geld ich überhaupt habe? 

- Einen Titel über den Unterhaltsanspruch gibt es nicht, ich habe diesen nicht erfüllt steht da. Was genau bedeutet das für mich?

Danke.
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Unterhaltshöhe änderbar? - von Markus Müller - 04-10-2017, 15:33
RE: Unterhaltshöhe änderbar? - von p__ - 04-10-2017, 19:14
RE: Unterhaltshöhe änderbar? - von Simon ii - 19-10-2017, 21:32
RE: Unterhaltshöhe änderbar? - von Austriake - 05-10-2017, 15:33

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