05-10-2017, 15:33
....und zugleich würde ich mal nachrechnen (lassen), ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht. Du bist der klassische Mangelfall, nicht leistungsfähig.
Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob nicht eine Aufstockung in Höhe des Unterhaltsbetrages möglich ist, aber da bin ich kein Experte.
Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob nicht eine Aufstockung in Höhe des Unterhaltsbetrages möglich ist, aber da bin ich kein Experte.
Bibel, Jesus Sirach 8.1