11-10-2017, 17:03
Da dies ja hier oft schon Thema war und um das auch nicht vorzuenthalten, möchte ich - weil ich gerade einen aktuellen Fall in dieser Hinsicht mal wieder hatte - auf etwas hinweisen:
Es kommt auch auf die Einkünfte des verweigernden Ehegatten an, was zur Folge haben kann, dass man die Zusammenveranlagung auch ohne Unterschrift und Gerichtsverfahrern beantragen darf.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/...odule=home
Es kommt auch auf die Einkünfte des verweigernden Ehegatten an, was zur Folge haben kann, dass man die Zusammenveranlagung auch ohne Unterschrift und Gerichtsverfahrern beantragen darf.
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