11-10-2017, 20:46
Durch Beschluss und ja es sind mehrere Kinder. Das JA war dagegen ihr das Sorgerecht in Teilen wieder zu geben. Die Richterin hat lapidar entschieden da es ja das neue EU Gesetz gibt, das es keinen Anspruch der Kinder gibt auf " bestmögliche Förderung" sprich das der Vormund und Jugendamt weiterhin die Vormundschaft übernehmen müsse man der armen Frau ihre Rechte wieder zurückgeben auch wenn die Kinder verwahrlosen. Deshalb war auch das JA und der Vormund dagegen. Also klagende gegen beklagte Partei, so steht es auch in dem Schreiben. Solange die Ex die Kinder nicht umbringt, überspitzt formuliert, wäre alles in Butter. Also soll sie alles bis auf das Aufenthaltbestimmungsrecht wieder zurückbekommen. Jetzt soll ich als eigentlich Unbeteiligter geladener Zuhörer blechen. Aber ich habe nichts am Hut mit dieser Entscheidung. Da ich kein Sorgerecht inne habe, habe ich auch keinerlei Mitspracherecht. Nur weil ich der geschiedene KV ohne Sorgerecht bin soll ich jetzt blechen ? Was gibt es da für eine rechtliche Grundlage, einen völlig rechtlosen Unbeteiligten (mich) für ein Verfahren Dritter zur Kasse zu bitten ? Fürs Zuhören 1200 Euro ist schon ganz schön happig. Was kann man rechtlich dagegen tun?