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Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt
#7
Die Beschwerde gegen den Kostenansatz nach §66 GKG ist gebührenfrei.
Eine Beschwerde zum OLG gibt es hier nicht, da er nicht Verfahrensbeteiligter war.

Den komplett nichtssagenden Betreff habe ich geändert.
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Schwarmwissen gefragt - von CheGuevara - 11-10-2017, 20:10
RE: Schwarmwissen gefragt - von p__ - 11-10-2017, 20:37
RE: Schwarmwissen gefragt - von Zahlvater13 - 11-10-2017, 20:46
Schwarmwissen gefragt - von CheGuevara - 11-10-2017, 20:57
RE: Schwarmwissen gefragt - von Zahlvater13 - 11-10-2017, 21:09
RE: Schwarmwissen gefragt - von p__ - 11-10-2017, 21:10

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