11-10-2017, 21:10
Die Beschwerde gegen den Kostenansatz nach §66 GKG ist gebührenfrei.
Eine Beschwerde zum OLG gibt es hier nicht, da er nicht Verfahrensbeteiligter war.
Den komplett nichtssagenden Betreff habe ich geändert.
Eine Beschwerde zum OLG gibt es hier nicht, da er nicht Verfahrensbeteiligter war.
Den komplett nichtssagenden Betreff habe ich geändert.