13-10-2017, 09:39
Gegen den "Kostenfestsetzungsbeschluss". Verwende diesen Ausdruck. §105 ZPO. Und beeil dich. Der Widerspruch muss beim Gericht in einer Woche eingetroffen sein. Nicht von dir abgeschickt, sondern dort eingetroffen.
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Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt
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