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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#9
(15-10-2017, 22:33)p__ schrieb: Was am günstigsten ist, hängt von eurem Einkommen und eurer Elternsituation ab. Wad macht denn die Mutter und was verdient sie? Wenn die Ex zum Beispiel wieder verheiratet ist, fällt für sie der Unterhaltsvorschuss aus. Und dann gibts noch den einkommensabhängigen Kinderzuschlag. Aufstockende Leistungen kann man auch für ein Wechselmodell-Kind beantragen.
Mutter verdient nichts und ist Single, hat also nur ALG 2 + Kindergeld (+ bisher Unterhalt).
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RE: Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? - von Wuttke - 15-10-2017, 23:19

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