18-10-2017, 09:52 
		
	
	
		Hier sicher nicht, denn das Jugendamt war klagende Partei. Kläger und Verfahrensbeistand gleichzeitig wäre wie Aufseher und Insasse gleichzeitig.
	
	
	
	
	
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					Hohe Gerichtskosten obwohl nicht verfahrensbeteiligt
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