23-07-2009, 20:30
(22-07-2009, 22:14)V-Man schrieb:(22-07-2009, 18:50)SEELENTOD schrieb: unterhaltstitel besteht nicht.Damit ist doch alles klar - lass es nicht so weit kommen.
WIE WEIT ?
Für einen Titel braucht sie jemanden, den sie verklagen kann. Das setzt aber vorraus, dass Du eine zustellfähige Adresse hast.
DIE HAB ICH DOCH / DIE KENNT DIE KM AUCH.
KANN IM MOMENT AUCH NICHTAUS GERMANISTAN WEG - JOBTECHNISCH HAB ICH NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN,
WICHTIGER: ICH WERDE ERSTMAL NOCH VERSUCHEN DIE KM MIT IHREM BRUTALEN KINDESENTZUG ZU UNTERWANDERN - IMMER WIEDER UMGANG ANBIETEN.
Den Aufwand und die krummen Touren, die bei Detlev gemacht wurden, werden die bei einem normalen Unterhaltsflüchtling niemals treiben.
Wenn ich heute nochmal die Wahl hätte, hätte ich am Tag des Auszugs einen LKW bestellt, eine leere Bude und eine saubere Abmeldung hinterlassen, bis meine geldgierige Afro-Exe wieder mit den Beinen auf dem Boden steht.
Dir gehts besser - sie ist weg,
...UND MEINE BEIDEN KLEINEN 3 UND 5 J. AUCH...
einen Titel gibts nicht und Du muss jetzt nur noch dafür sorgen, dass sie Dich auch nicht zu fassen kriegt. Pack die Sachen und geh nach Spanien - vielleicht komm ich da in absehbarer Zeit auch hin. Lass Dich auf keinen Fall betiteln
...WANN WÜRDE DAS DENN GENAU PASSIEREN? / KANN SIE DAS VON DEN NL AUS ÜBERHAUPT ?
- damit bist Du ein Leben lang erpressbar.
...VERSUCHT SIE DOCH ÜBER UMGANGSDIKTATE (1 TAG/MONAT - DAFÜR WILL SIE DIE KLEINN ALLEN ERNSTES 1400 KM/WOCHENDE RUMKARREN) AUCH.
EBEN - TOTAL DURCHGEKNALLT....
also ihr lieben - nochmal im klartext:
kann ich den kindesunterhalt auf ein "sperrkonto" FÜR meine kleinen, für später parken, anstatt ihn der geisteskranken km in den hintern zu schieben?
welche konsequenzenkann das haben? - unter folgenden vorraussetzungen:
1. ich bin (noch) in germanistan.
(klar, wenn ich mich auf beschriebenen wegen in ein passendes ausland dünn gemacht habe, kann ich mir den KU auch klemmen bzw. eben für die kleinen "aufsparen")
2. die km hat meine anschrift.
3. die km hat sich mit unseren kindern in die niederlande verflüchtigt, zu ihrem neu vermählten trottel (gott sei dank - ich bin`s nicht mehr).
die km hat nicht mal das ende des aufenthaltsbestimmungsrechts-/umgangsbestimmungsprozesses abgewartet - einfach mal eben lebensmittelpunkt verlegt ...und tschüss.
da sie lt. gericht eh unumkehrliche fakten geschaffen hat und ich nur das sorgrecht an einem von zwei kindern habe ...konnte kein mensch sie aufhalten - auch kein germanistanisches gericht.
so, habe, um wenigsten auf dem papier nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht / spätere gerichtliche eingriffsmöglichkeiten zu verlieren, meinen anwalt das mandat zurücknehmen lassen / die km samt meinen kindern gehen lassen.
ausserdem musste der arme richter nicht so irgendeinen schwachsinnigen, regelmäsigen umgang festlegen, den ich eh nicht hätte einhalten können - aus zeit- / arbeits bzw geldmangel.
so kann ich ihr wenigstens jederzeit wenn es mir wirklich möglich ist umgang anbieten - ob sie dabei ihre geisteskranke haltung überwindet, das weiß nur allah ...oder wer auch immer.
4. kann die KM, mit wohnsitz in NL, aus den NL überhaupt hier in germanistan klagen?
das hiesige, bisher "betreuende" jugedamt hat mir mitgeteilt, das es nicht mehr zuständig ist.
...ihr wisst das ich euch für anmerkungen / antworten etc. dankbar bin...
ST