30-10-2017, 15:55
Wenn der Titel nicht begrenzt wurde (z.B. auf das Datum der Volljährigkeit), dann gilt er weiter. Möglicherweise noch weitere neun Jahre.
Für einen Abänderungsantrag muss es einen Grund geben - das Datum der Volljährigkeit stellt für sich alleine keinen solchen Grund dar.
Für einen Abänderungsantrag muss es einen Grund geben - das Datum der Volljährigkeit stellt für sich alleine keinen solchen Grund dar.
Bibel, Jesus Sirach 8.1