(22-10-2017, 14:14)neuleben schrieb: Damit sein ...erbe später nicht an den deutschen Staat fällt...Es kann nicht schaden einen oder am besten drei Schlußerben an zu geben der einem genehm ist (z.B. Verein, Partei, Stiftung). Das vermeidet das wenn aus beliebigen Gründen kein Erbe da sein sollte das das dann wohl möglich ein Staat erbt, der es dann zum Hohn auch noch nach dem Tod das Geld gegen die eigenen Interessen einsetzt.
(22-10-2017, 19:54)Simon ii schrieb: Aber gibt es nicht die Möglichkeit, das Vermögen in eine Stiftung zu überführen, und somit vor dem Zugriff des Staates weitgehend zu retten?Das und das der Stifter fest legen kann zu welchem Zweck die Stiftung das Geld verwendet ist auch meiner Meinung nach der klassische Sinn einer Stiftung. Soweit ich gelesen habe gibt es im MM wohl auch mehrere Leser bei denen die Überlegungen, für jeweils sich selbst, in diese Richtung gehen (also wohl keine MM Stiftung).
Simon II
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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