02-11-2017, 09:57
(01-11-2017, 16:37)Bodenseebursche schrieb: Lohnt es sich, seine Unschuld juristisch zu beweisen oder mit geringerem Aufwand dafür zu sorgen, dass die Person die das Gerücht in die Welt gesetzt hat zukünftig den Mund hält. Dank der starken Zuwanderung wird diese Realität bald der Standart sein.
Die Krux am deutschen Strafrecht ist der Fakt, dass der Tatvorwurf bestehen bleibt, auch wenn dem "Opfer" etwas zustösst.
Also - wenn dich die Ex wegen §177 StGB (der "Nein heißt Nein-§) anzeigt und danach vom Balkon fällt, wirst du trotzdem angeklagt.
By the way: es steht wohl zu fürchten, dass bei der kommenden Anzeigenflut wg. §177 StGB (nicht jeder Zuwanderer kann sich vorstellen, dass es so ein Gesetz gibt...) die anderen Strafsachen wegen Überlastung der Justiz liegenbleiben......
Bibel, Jesus Sirach 8.1