03-11-2017, 13:18
Die Kinderbussgeldstelle ("Das Amt") kann überhaupt nichts verlangen. Dazu muss man dich erst verklagen und ein Richter muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Der wird das aller Voraussicht nach so sehen: Wenn du in der Lage bist, trotz Erwerbsunfähigkeit 400 EUR hinzuzuverdienen, dann bist du im Rahmen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, das auch zu tun, jedenfalls so weit bis du kein Mangelfall mehr bist.
Da gibts noch weit mehr Details, die ich aber hier nicht im try-and-error-Verfahren langatamig aufzähle, du solltest mal in die faq sehen.
Zahlst du nicht, wird dir einfach fiktives Einkommen unterstellt. Es wird also so gerechnet, als würdest du das Geld haben. Das kannst du natürlich nicht bezahlen, also wirst du leergepfändet. In deinem Fall ist das einfach, weil die nur etwas von deiner EU-Rente abzweigen müssen. Die kriegst also weniger ausbezahlt.
Da gibts noch weit mehr Details, die ich aber hier nicht im try-and-error-Verfahren langatamig aufzähle, du solltest mal in die faq sehen.
Zahlst du nicht, wird dir einfach fiktives Einkommen unterstellt. Es wird also so gerechnet, als würdest du das Geld haben. Das kannst du natürlich nicht bezahlen, also wirst du leergepfändet. In deinem Fall ist das einfach, weil die nur etwas von deiner EU-Rente abzweigen müssen. Die kriegst also weniger ausbezahlt.