03-11-2017, 13:53
(03-11-2017, 13:18)p__ schrieb: Dazu muss man dich erst verklagen und ein Richter muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Der wird das aller Voraussicht nach so sehen: Wenn du in der Lage bist, trotz Erwerbsunfähigkeit 400 EUR hinzuzuverdienen, dann bist du im Rahmen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, das auch zu tun, jedenfalls so weit bis du kein Mangelfall mehr bist.
Das macht mir Angst.
Die können mir also an die Wäsche