23-07-2009, 21:28
(23-07-2009, 20:30)SEELENTOD schrieb: also ihr lieben - nochmal im klartext:
kann ich den kindesunterhalt auf ein "sperrkonto" FÜR meine kleinen, für später parken, anstatt ihn der geisteskranken km in den hintern zu schieben?
JA!
(23-07-2009, 21:26)p schrieb: Nein. Ein "Sperrkonto" gibt es nicht im Schuldrecht zwischen Gläubiger und Schuldner.@p: Ich denke, dem ST geht es um was ganz anderes.