06-11-2017, 13:41
Der VN hat keine Chancen, aus dem Vertrag heraus zu kommen, wenn keine Nachfolgeversicherung nachweisbar ist. Die versicherte Person legt sich entspannt zurück. Das ist das Problem dieser Konstellationen. Die Versicherung hält sich im Rahmen der Pflichten des Versicherungsnehmers immer an den VN. Nicht an die VP. Die hat nur die Rechte auf die Leistungen.
Die versicherte Person kann also nur zivilrechtlich heran gezogen werden, a) zukünftige Beiträge selbst zahlen zu müssen und b) den VN aus dem Vertrag zu entlassen und durch den VP ersetzt zu werden.
Die versicherte Person kann also nur zivilrechtlich heran gezogen werden, a) zukünftige Beiträge selbst zahlen zu müssen und b) den VN aus dem Vertrag zu entlassen und durch den VP ersetzt zu werden.