07-11-2017, 11:43
Hallo zusammen,
was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?
Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt
DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €
Bei unveränderten bereinigten Einkommen (z. B. 3.300) müsste man entweder klagen oder ungerechtfertigt 32 € monatlich mehr bezahlen als man muss.
Das ist wohl der "Tarif auf Rädern" um Inflationsanpassungen automatisch zu berücksichtigen. Im Steuerrecht kriegen sie das leider nicht hin.
Für die Anwälte ist es wohl ein Arbeitsbeschaffungsprogramm.
Grüße
Lullaby
was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?
Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt
DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €
Bei unveränderten bereinigten Einkommen (z. B. 3.300) müsste man entweder klagen oder ungerechtfertigt 32 € monatlich mehr bezahlen als man muss.
Das ist wohl der "Tarif auf Rädern" um Inflationsanpassungen automatisch zu berücksichtigen. Im Steuerrecht kriegen sie das leider nicht hin.
Für die Anwälte ist es wohl ein Arbeitsbeschaffungsprogramm.
Grüße
Lullaby