07-11-2017, 12:32
(07-11-2017, 11:43)Lullaby schrieb: was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?
Ja, auch für die Prozentwerte ändert sich der Zuschnitt. Genau dasselbe Problem wie wenn "Tabellenstufe" im Titel stehen würde. Plötzlich ist man in der falschen (zu hohen) Stufe eingeordnet, muss mit dynamischem Titel vollautomatisch mehr zahlen, obwohl man laut korrekter Stufe weniger müsste...
Das sind die üblichen Idiotismen, die Jahr für Jahr hervorgekrochen kommen. Und wie nicht nur ich seit Jahren betone ist dieser Wahnsinn volle Absicht. Die meisten Länder, zum Beispiel Nachbar Österreich setzen Unterhalt nach Prozensatz vom Einkommen fest statt sich mit Tabellenstufen und fast 100 Einträgen in einer Tabellematrix abzugeben.