07-11-2017, 17:02
Zitat:... Im oben genannten Verfahren erging am 17.04.2015 ein Anerkenntnisbeschluss. In diesem Beschluss wurde entschieden, dass Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. AUs diesem Grund sind von Ihnen auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die Gegenseite könnte grundsätzlich ihre Kosten gegen Sie festsetzen lassen. Hierauf hat Ihre bewilligte Verfahrenskostenhilfe keinen EInfluss gem §123ZPO. Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite wurde durch die Staatskasse ausbezahlt. Mit der Auszahlung ist der ANspruch auf die Staatskasse übergegangen gem §59RVG und es erfolgte die Rechnungsstellung.
Für evtl. Ratenzahlungen oder ähnliches müssten SIe sich an die Landesjustizkasse Bamberg wenden. Es steht Ihnen grundsätzlich frei Rechtsmittel gegen den Kostenansatz einzulegen.
Sollten noch Fragen.....blablablubb
Sodele, nachdem sich das Gericht ja mit den Schriftsätzen Zeit läßt, war doch heute tatsächlich der Herr Gerichtsvollzieher vor meiner Tür gestanden und wollte Geld oder Aufkleber verteilen. "Zwangsvollstreckungssache Landesjustizkasse". Dumm nur, dass ich heut nicht zuhause war. War da nicht was, dass die sich vorher anmelden müssen?
Er hat dafür einen netten Brief dagelassen und möchte, dass ich bis Ende Nov. bei ihm aufschlage für eine Vermögensauskunft.
Die hab ich doch vor einigen Jahren schon abgegeben. Zählt das nicht mehr?
Dummerweise hab ich n paar Tage vorher ne OP und kann dem nicht nachkommen.
Was mach ich hiermit?