07-11-2017, 20:34
Das ist nicht der einzige Sonderfall an dem ich mir schon die Zähne ausgebissen habe. Eine Missachtung der Versicherungspflicht und somit eine Nachzahlung von Beiträgen für eine Nicht-Versicherungszeit könnte hier mit Glück nicht vorliegen - weil es niemand bemerken wird.
Er ist ja versichert. Mit einem 20% Beihilfetarif der Privaten. Das er keine Beihilfe mehr bekommen hätte, würde ein Folgeversicherer nicht bemerken. Die Sachbearbeiter bei den KVs sind selbst oft überfordert. Auf diese Idee kämen die gar nicht. Wird der Student krank, muss er die fehlenden 80% aus eigener Tasche zahlen. Dem Arzt ist`s egal. Hauptsache er bekommt sein Geld.
Nun kommt der Student gar nicht in die GKV. Das ist eigentlich sein Problem. Er zahlt nur für die 20% bei seiner PKV den Beitrag. Wechselt er in eine private Studentenversicherung und hat seine Beiträge bei der alten Versicherung gezahlt, sehe ich keinerlei Probleme im Wechsel.
Die Beihilfe (welche er ja nicht mehr bekommt und was der Folgeversicherer nicht prüft, ob er Anspruch hatte oder nicht) ist ja sowieso beitragsfrei.
Meines Erachtens, liegt keine Pflichtverletzung wegen Nicht-Versicherung vor. Man müsste heraus finden, aus welchem Gesetzestext sich eine Verletzung der Versicherungspflicht in diesem Falle ergäbe. Ohne gesucht zu haben, behaupte ich, dass diese Konstellation gesetzlich gar nicht beachtet wurde. Ich behaupte dies zwar nur, weiß aber, dass unser Krankenversicherungssystem mittlerweile unglaubliche Lücken der Nichtregelung ausweist, weil da keiner mehr richtig durch findet.
Im Umkehrschluss wäre die Sache klarer. Ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem ein Lehrer Jahrzehntelang nur die Beihilfe in Anspruch nahm, sich aber nie bei einer PKV versicherte um den Rest abzudecken, da er Geld genug hatte, das selbst zu zahlen. Als die Versicherungspflicht eingeführt wurde, musste er sich bei einer PKV versichern, um den Rest abzudecken. Er war schon ziemlich alt und gar nicht froh darüber...
Hier ist es genau umgekehrt. Er hat eine PKV, bekommt aber keine Beihilfe mehr. Ich behaupte, dass das bei einem Wechsel, kein Schw... bemerken würde.
Er ist ja versichert. Mit einem 20% Beihilfetarif der Privaten. Das er keine Beihilfe mehr bekommen hätte, würde ein Folgeversicherer nicht bemerken. Die Sachbearbeiter bei den KVs sind selbst oft überfordert. Auf diese Idee kämen die gar nicht. Wird der Student krank, muss er die fehlenden 80% aus eigener Tasche zahlen. Dem Arzt ist`s egal. Hauptsache er bekommt sein Geld.
Nun kommt der Student gar nicht in die GKV. Das ist eigentlich sein Problem. Er zahlt nur für die 20% bei seiner PKV den Beitrag. Wechselt er in eine private Studentenversicherung und hat seine Beiträge bei der alten Versicherung gezahlt, sehe ich keinerlei Probleme im Wechsel.
Die Beihilfe (welche er ja nicht mehr bekommt und was der Folgeversicherer nicht prüft, ob er Anspruch hatte oder nicht) ist ja sowieso beitragsfrei.
Meines Erachtens, liegt keine Pflichtverletzung wegen Nicht-Versicherung vor. Man müsste heraus finden, aus welchem Gesetzestext sich eine Verletzung der Versicherungspflicht in diesem Falle ergäbe. Ohne gesucht zu haben, behaupte ich, dass diese Konstellation gesetzlich gar nicht beachtet wurde. Ich behaupte dies zwar nur, weiß aber, dass unser Krankenversicherungssystem mittlerweile unglaubliche Lücken der Nichtregelung ausweist, weil da keiner mehr richtig durch findet.
Im Umkehrschluss wäre die Sache klarer. Ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem ein Lehrer Jahrzehntelang nur die Beihilfe in Anspruch nahm, sich aber nie bei einer PKV versicherte um den Rest abzudecken, da er Geld genug hatte, das selbst zu zahlen. Als die Versicherungspflicht eingeführt wurde, musste er sich bei einer PKV versichern, um den Rest abzudecken. Er war schon ziemlich alt und gar nicht froh darüber...
Hier ist es genau umgekehrt. Er hat eine PKV, bekommt aber keine Beihilfe mehr. Ich behaupte, dass das bei einem Wechsel, kein Schw... bemerken würde.