08-11-2017, 15:14
hallo!
vielen dank für deine nachricht.
hatte vergessen zu erwähnen dass es eine beistandsschaft geht. also haben die es schon ein wenig "eilig"...
ja, das einkommen ist schon bereinigt.
aber würde das auch gehen? oder kann ich sagen ich will die befristung bis 31.12.17 und dann auf basis des neuen DDT ab 01.01.18 einen neuen?
vielen dank!
vielen dank für deine nachricht.
hatte vergessen zu erwähnen dass es eine beistandsschaft geht. also haben die es schon ein wenig "eilig"...
ja, das einkommen ist schon bereinigt.
(08-11-2017, 14:25)Lullaby schrieb: ...ja, das war auch so mein gedanke.
Auf alle Fälle gilt es vermeiden einen dynamischen unbefristeten Titel bis zum 31.12.2017 zu unterschreiben, da sich ab 2018 die Eingruppierung ändert, durch den Titel dies jedoch nicht berücksichtigt wird und du somit mehr zahlen musst als gesetzlich vorgesehen. Hier musst du u. U. tricksen und die Unterzeichnung/Termine herauszögern z. B. wegen Krankheit, Fortbildungen, Urlaub usw.
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aber würde das auch gehen? oder kann ich sagen ich will die befristung bis 31.12.17 und dann auf basis des neuen DDT ab 01.01.18 einen neuen?
vielen dank!