08-11-2017, 15:22
(08-11-2017, 13:54)kabu79 schrieb: hoffe ihr versteht wie ich es meine und hängt euch nicht an dem kleinen betrag auf...
Wieso klein? Diese 18 EUR machen fast 4000 EUR für dich aus, wenn der Titel auf Volljährigkeit begrenzt ist. Bei Unterhaltsverpflichtungen laufen riesige Summen auf, deshalb sollte man auch klein erscheinende Beträge konsequent behandeln.
Die anderen Fragen hat L. schon gut beantwortet. Wie läuft es sonst? Wollte man auch schon Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB von dir haben, da das Kind ja erst geboren wurde kann das auch noch kommen. Wie siehts mit Umgang aus?