Flusen, hast Du den Bescheid vorliegen?
Das BAFÖG-Amt rechnet durchaus in erheblichem Maße falsch (habe ich am eigenen Leib erlebt). Deswegen SOFORT den Bescheid vorlegen lassen! Die Einspruchsfrist Deiner Tochter beträgt ganze vier Wochen!
Simon II
Das BAFÖG-Amt rechnet durchaus in erheblichem Maße falsch (habe ich am eigenen Leib erlebt). Deswegen SOFORT den Bescheid vorlegen lassen! Die Einspruchsfrist Deiner Tochter beträgt ganze vier Wochen!
Simon II