10-11-2017, 17:57
(07-11-2017, 11:43)Lullaby schrieb: was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?
Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt
DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €
Würde es etwas bringen, nicht die Stufe X zu titulieren, sondern die Stufe, die dem durchschnittlichen bereinigten Nettomonatsgehalt X entspricht?